Klimaschutzkommune Kerpen 2020 – nachhaltig, umweltschonend und lebensfreundlich
Unser Land NRW muss sich seiner Verantwortung für den Klimawandel bewusst sein und den Herausforderungen eines ambitionierten Klimaschutzes stellen. Das ist ein Kernsatz aus der Großen Anfrage der grünen Landtagsfraktion zum Thema Klimaschutz in NRW. Diese Aussage muss genauso für alle Kommunen Nordrhein-Westfalens gelten.
Den Städten kommt bei der Frage des Klimawandels eine besondere Verantwortung zu. Nach dem Grundsatz „Global denken – lokal handeln“ muss deshalb auch in Kerpen eine grundsätzlich andere städtische Entwicklung eingeleitet werden. Für die Entwicklung in Kerpen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus übernehmen die Politiker1 heute die Verantwortung zusammen mit den Bürgern und der Wirtschaft in dieser Stadt.
Die Grünen in Kerpen wollen mit der Vorlage dieses Konzepts die Entwicklung Kerpens zu einer Klimaschutzkommune bis zum Jahr 2020 nachdrücklich vorantreiben. Inhaltlich sind für uns viele Punkte schon seit Jahren politischer Handlungsrahmen. Es ist erfreulich zu sehen, dass der Klimaschutz als zartes Pflänzchen nun auch in Kerpen keimt. Wir wollen aber die Klimaschutzkommune Kerpen nicht nur auf Projekte in der Energiewirtschaft beschränken. Unser Leitbild der Klimaschutzkommune Kerpen 2020 umfasst alle wichtigen Felder, die eine klimaschonende, umweltgerechte und sozial gerechte Entwicklung der Stadt voranbringen. Dabei nehmen wir die beginnende Leitbilddiskussion im Rahmen des NKF in Kerpen auf und verstehen unsere Ausführungen als Elemente einer Strategieplanung bis zum Jahr 2020.
Wir setzen mit diesem Konzept unsere engagierte Umweltpolitik für Kerpen in den vergangenen Jahren fort. Die formulierten Ziele und Anträge erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wir werden unsere Ziele fortlaufend neuen Erkenntnissen anpassen. Die Zukunft muss zeigen, ob es allen Verantwortlichen in Kerpen gelingt, und das sind nicht nur die politisch Handelnden, Fehlentwicklungen zu stoppen und die Stadt Kerpen für den Menschen in seiner Abhängigkeit von der Natur lebenswert zu erhalten.
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Kerpen
Grundsätzliche Ziele für die Klimaschutzkommune Kerpen im Jahr 2020
Klimaverträgliche Energiepolitik
1. Die Sanierung städtischer Gebäude unter energiewirtschaftlichen Aspekten muss weitergeführt, aber deutlich beschleunigt werden. Dafür benötigte Investitionen müssen im HH 2008 und in zunehmendem Umfang in den Folgejahren eingestellt werden. Die personelle Ausstattung in der Stadtverwaltung muss in einem Umfang gewährleistet sein, dass die zügige Umsetzung der Maßnahmen garantiert ist. Der Sanierungsprozess muss 2020 abgeschlossen sein.
2. Frei nach dem Motto „Der beste Strom ist der, den wir nicht verbrauchen“ müssen Energieeinsparprogramme, z.B. im Rathaus der Stadt Kerpen, mit Intensität vorangetrieben werden. Im Rahmen der NKF-Diskussion sind klare Einsparvorgaben zu formulieren bzw. eine Budgetierung der Energiekosten für die einzelnen Bereiche der Stadtverwaltung vorzunehmen.
3. Der Strom für städtische Gebäude und die Straßenbeleuchtung muss spätestens im Jahr 2020 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen bzw. aus der Kraft-Wärme-Kopplung stammen. Entsprechend sind Vertragsabschlüsse in der Zukunft zu gestalten.
4. Für den städtischen Fuhrpark ist ein Reduktionsziel bis 2020 festzuschreiben. Als nächstes Ziel ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes durch die städtischen Fahrzeuge um 20% zu formulieren.
5. Alle Dachflächen in Kerpen sollen mit Google Earth erfasst werden, damit die Stadtverwaltung die Besitzer geeigneter Liegenschaften auf die Nutzungsmöglichkeiten alternativer Energieversorgung hinweisen kann (Beispiel Erftstadt).
Klimaverträgliche Bau- und Flächenpolitik
1. Die laut Aussage der Landesregierung vom 20.9.2007 möglichen Festsetzungen zur Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung sollen in Gänze Anwendung finden. Ausnahmen hiervon bedürfen der besonderen Begründung.
2. Für die Stadt Kerpen soll als Leitbild die energiesparende Siedlungsentwicklung (vgl. (12), Seite 94) verbindlich werden.
3. Kommunale Neubauten sollen im Passivhausstandard errichtet werden. Dies soll auch für Gebäude gelten, die private Investoren mit dem Ziel der Vermietung an die Stadt errichten (öffentlich-rechtliche Partnerschaften)
4. Städtische Liegenschaften sollen nach dem Niedrigenergiehausstandard saniert werden.
5. Die politischen Entscheidungen bei Planungen oder Projekten, die mit einer Flächeninanspruchnahme verbunden sind, bedürfen eines ökologischen Leitbildes für die Flächennutzung und klarer Kriterien für die Beurteilung raumwirksamer Planungen und Vorhaben.
Natur- und Umweltschutz
1. Die städtische Waldfläche wird durch Ankäufe deutlich erhöht, um die Funktion des Waldes als CO2-Senke zu unterstützen.
2. Das bestehende Konzept der Grünflächenvernetzung ist mit Kennzahlen zu versehen, die eine vorgegebene Mindestfläche pro Jahr festschreiben. Die Verwaltung muss jährlich über die umgesetzten Maßnahmen berichten.
3. Durch Standardreduktionen bei der Grünflächenpflege sind ökologische Ziele, wie die Förderung der biologischen Vielfalt, und ökonomische Ziele miteinander zu verbinden.
4. Die Stadt Kerpen strebt eine Zusammenarbeit mit ehrenamtlich engagierten Naturschützern, wie z.B. von NABU und BUND, in Form gemeinsamer Projekte an.
Klimaverträgliche Verkehrspolitik
1. Ausbau eines Radwegenetzes, das die Nutzung des Fahrrades im innerörtlichen Bereich wesentlich attraktiver macht und somit die Nutzung des PKWs im innerörtlichen Verkehr in nennenswertem Umfang ersetzt.
2. Aufbau eines Stadtbusnetzes, das attraktive Verbindungen innerhalb der Stadt schafft und Autofahrten in und zwischen den Ortsteilen ersetzt.
3. Beschaffung ausschließlich emissionsarmer Dienstfahrzeuge mit Einhaltung der künftigen EU-Norm von 120 g CO2 pro Kilometer.
Organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung
1. Auch wenn Klimaschutz eindeutig eine Querschnittsaufgabe für Politik und Verwaltung ist, sollte diese Aufgabe durch eindeutige Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung gekennzeichnet sein. Zeit – und Reibungsverluste sollen so im Dienste der Sache vermieden werden.
2. Entwicklung von Kennzahlen zum Klimaschutz und Beschlussvorlage an die Politik (was muss wann erreicht sein?)
3. „Klima-Check“ für alle städtischen Beschlussvorlagen, ob sie den beschlossenen Klimazielen entsprechen.
4. Die Stadt berät ansiedlungswillige und vorhandene Unternehmen dabei, wie sie ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß senken und erneuerbare Energien nutzen können – ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter ( Energieagentur NRW). Diese Beratung wird fester Bestandteil der Arbeit durch die Wirtschaftsförderung.
Nachhaltige Finanzwirtschaft/Entschuldung
1. Der Entschuldungsprozess sollte ein durch alle Parteien getragener Prozess der strukturellen Veränderungen der Ausgaben sein.
2. Eine neue Setzung von Prioritäten bezüglich der Ausgaben ist unabdingbar. Für uns liegen die Prioritäten bei Schule, Jugend und Klimaschutz.
1 Um die Lesefreundlichkeit zu erhöhen, verwenden wir nur die maskuline Form. Gemeint sind aber selbstverständlich immer beide Geschlechter.


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