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27.07.10 10:18


Gebühren für Sportstätten und sonstige städtische Räumlichkeiten



VON: JUTTA SCHNÜTGEN-WEBER


Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
ergänzend zu unserem Schreiben vom 16. Juli 2010 bitten wir, die folgenden Punkte bei der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung von Nutzungsgebühren zu berücksichtigen:

  1. In unserem Schreiben vom 16. Juli 2010 haben wir angeregt, die Einführung der Nutzungsgebühren für städtische Liegenschaften auf den 1. Januar 2011 zu terminieren. An diesem Ziel halten wir selbstverständlich fest, nur ist uns nach Durchsicht der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Listen aufgefallen, dass einige Verträge zwischen der Stadt und Vereinen einer Kündigung bedurft hätten, um das Zeitziel 1. Januar 2011 zu realisieren. Wir bitten daher um Vorschläge seitens der Verwaltung, wie in diesen Fällen die bald mögliche Realisierung der Gebührenerhebung angedacht ist.

  2. In diesem Zusammenhang sollte nach unserer Auffassung auch direkt über Kriterien über die Verlängerung bzw. den Neuabschluss von Verträgen mit Nutzern der städtischen Liegenschaften beraten und beschlossen werden. Eine Festlegung auf 100 Jahre, wie sie sich z.T. in den Unterlagen finden, ist für uns völlig unannehmbar, da sie die Entwicklungsmöglichkeiten einer Stadt unangemessen einschränkt und Besitzdenken bei Nutzern fördern könnte. Laufzeiten von 5 Jahren halten wir für angemessen. Auch Erbbaupachtverträge mit sehr langjährigen Laufzeiten ohne entsprechende Gegenleistungen durch die Nutzer, wie beim Schützenheim in Sindorf, sind für uns der falsche Weg und sollten in der Zukunft nicht mehr vorkommen.

  3. Mittelfristig sollte die Verwaltung ein Modell entwerfen, wie eine Nutzung von Objekten durch nur einen Verein in eine sinnvolle Form der Eigenregie überführt werden kann, ohne dass die oben geschilderten Nachteile für die Gemeinschaft aller Bürger/innen auftreten.

  1. Des Weiteren bitten wir um eine Klarstellung, ob und in welcher Höhe die VHS für die Nutzung von Schulräumen bei der Abhaltung von Kursen Gebühren entrichtet. Wir halten diesen Aspekt insbesondere in den Fällen für wichtig, wenn seitens der VHS über den engeren Bildungsauftrag hinaus Kurse angeboten werden, die ggf. mit dem Angebot der Sportvereine konkurrieren.

  2. Wir bitten darüber hinaus um eine Darstellung, wie die Raumnutzung im Soziokulturellen Zentrum geregelt ist.

  3. Da es unterschiedliche Angaben bei der Einbeziehung von Abschreibung und Zinsen in die Gebührenkalkulation gibt, möchten wir von unserer Seite aus anregen, dass grundsätzlich bei allen Objekten diese Kosten einbezogen werden, also auch z.B. bei Sportlerheimen und nicht nur bei Sporthallen.

  4. Ebenfalls regen wir an, dass es eine allgemeine Regelung für die Nutzung städtischer Liegenschaften im Hinblick auf die Reinigung geben sollte. Uns sind z.T. abenteuerliche Erzählungen zu Ohren gekommen, bei denen auf Antrag ein Verwaltungsmitarbeiter über die Menge von Reinigungsmitteln und Sanitärmaterialien entscheidet. Das ist nach unserer Auffassung nicht die Arbeitsweise einer effizient arbeitenden Verwaltung.



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung in den letzten Wochen viel Arbeit geleistet hat und in der Zukunft sicher auch noch leisten muss, um Überblick über die Vielzahl der Nutzungen zu geben und eine Basis zu schaffen, auf die der Politik verantwortlich entscheiden kann. Gerade im Sinne einer gerechten Behandlung aller haben wir schon seit vielen Jahren angestrebt, dass bei der Nutzung städtischer Liegenschaften Transparenz geschaffen wird.


Von unserer Seite einen herzlichen Dank an die Verwaltung, dass wir uns nun erkennbar auf diesem Weg bewegen.




Mit freundlichen Grüßen


gez. Jutta Schnütgen-Weber
Fraktionsvorsitzende




Für die Richtigkeit:
G. Krings





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